Rechtsprechung
   BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11200
BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07 (https://dejure.org/2007,11200)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2007 - 2 BvR 725/07 (https://dejure.org/2007,11200)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2007 - 2 BvR 725/07 (https://dejure.org/2007,11200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Regelung eines Zustands durch einstweilige Anordnung unter Abwägung der Folgen bei Nichtregelung ohne Berücksichtigung der angeführten Gründe des Antragstellers

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 1
    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ladung zum Strafantritt in einer geschlossenen Anstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
    Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
    Insoweit hat der Antragsteller aber Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. Arloth, in: Arloth/Lückemann, StVollzG, 2004, § 11 Rn. 3, m.w.N.) sowie auf eine Verfahrensgestaltung, die seine grundrechtlich geschützten Belange auch in zeitlicher Hinsicht angemessen berücksichtigt (zur Bedeutung der Grundrechte für die Verfahrensgestaltung allgemein BVerfGE 52, 380 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
    Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 88, 25 ; stRspr), liegen hier nicht vor.
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
    Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • OLG Hamburg, 26.03.2007 - 1 VAs 2/07
    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
    a) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 26. März 2007 - 1 VAs 2/07 -,.
  • BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2007 - 2 BvR 725/07 -, juris, Abs.-Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht