Rechtsprechung
BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Vorläufige Aussetzung des Strafantritts im geschlossenen Vollzug zur möglichen Aufrechterhaltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Wolters Kluwer
Regelung eines Zustands durch einstweilige Anordnung unter Abwägung der Folgen bei Nichtregelung ohne Berücksichtigung der angeführten Gründe des Antragstellers
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1; StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 1
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ladung zum Strafantritt in einer geschlossenen Anstalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.05.2006 - 616 KLs 23/05
- OLG Hamburg, 26.03.2007 - 1 VAs 2/07
- BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
- BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Schweigender Prüfling
Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
Insoweit hat der Antragsteller aber Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (…vgl. Arloth, in: Arloth/Lückemann, StVollzG, 2004, § 11 Rn. 3, m.w.N.) sowie auf eine Verfahrensgestaltung, die seine grundrechtlich geschützten Belange auch in zeitlicher Hinsicht angemessen berücksichtigt (zur Bedeutung der Grundrechte für die Verfahrensgestaltung allgemein BVerfGE 52, 380 ; stRspr). - BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
- BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 88, 25 ; stRspr), liegen hier nicht vor. - BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94
Parabolantenne II
Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr). - OLG Hamburg, 26.03.2007 - 1 VAs 2/07
Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
a) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 26. März 2007 - 1 VAs 2/07 -,.
- BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe …
Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2007 - 2 BvR 725/07 -, juris, Abs.-Nr. 2).